Seminar für 2. Mitglied SBV (Seminare / Fortbildung)

ferluipear, Hamburg, Friday, 22.11.2013, 12:22 (vor 3812 Tagen) @ hackenberger

Das würde bedeuten, wenn 2. Stelli nicht dauerhaft herangezogen gibt es keine weiterführende Schulung abgesehen von der Grundschulung für sie.
Für 1. Stelli ja weil dauerhaft herangezogen.

Obwohl.

SGB IX §95 Abs. 1In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächst höchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied.

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MfG
ferlui


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