Seminar für 2. Mitglied SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 22.11.2013, 12:38 (vor 3812 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

» Das würde bedeuten, wenn 2. Stelli nicht dauerhaft herangezogen gibt es
» keine weiterführende Schulung abgesehen von der Grundschulung für sie.
» Für 1. Stelli ja weil dauerhaft herangezogen.
Ja!

» Obwohl.
»
» SGB IX §95 Abs. 1In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als
» 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers
» das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu
» bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr
» als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächst höchsten Stimmzahl
» gewählte weitere stellvertretende Mitglied.
Ja, dann muss man aber auch so handeln. Also auf den 2. Stelli auch Aufgaben zur dauerhaften, selbsständigen und eigenverantwortlichen Erledigung übertragen.


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