Seminar für 2. Mitglied SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 22.11.2013, 12:34 (vor 3812 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

für den 2. Stelli gilt dann die Regelung wie sonst bei/ für Stelli. Auch dazu gibt es Rechtsprechung und wurde auch [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13898]hier[/link] behandelt.

PS: Hat man gem § 95 Abs 1 den Stelli zu bestimmten Aufgaben herangezogen und dieser ist verhindert ggf auch länger, kann man nicht einen weiteren Stelli hier zur dauerhaften Aufgabenerledigung heranziehen. Dann fallen in dieser Zeit diese Aufgaben zurück an die SchwbV und es gilt dann für die weiteren Stelli nur die Verhinderungsvertretung.

Eine Bitte und ein Hinweis:
Bitte doch vor Fragestellung die Suchfunktion nutzen und unter A-Z und unter Urteile nachsehen. Siehe auch entsprechenden Hinweis oben auf der Seite.

Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner.


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