zu Gunsten Prüfung? (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.02.2014, 17:55 (vor 3759 Tagen) @ heido

Hallo,

auch wenn der Antrag - wie von Bernhard beschrieben - nur auf neu hinzugetretene und/oder einzelne verschlimmerte Funktionseinschränkungen begrenzt wird, kann u.U. das Versorgungsamt herabstufen.
Dies ist dann möglich, wenn sich für eine bereits bewertete Funktionseinschränkung die Bewertungsgrundlage seit der letzten Bewertung geändert hat.
Seit dem In-Kraft-treten der VersmedV wurden für einige Funktionsstörungen die Gdb-Werte durch insgesamt 5 ÄnderungsVO herabgesetzt, so zB für Diabetes, Suchterkrankungen oder Endoprothesen.

Hier sollte man als SBV gemeinsam mit dem Betroffenen den Alt-Bescheid prüfen, ob für bisher anerkannte Behinderungen eine derartige Herabsetzung greifen könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang


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