zu Gunsten Prüfung? (Antragstellung / Widerspruch)

hajue, NRW, Thursday, 12.06.2008, 17:08 (vor 5819 Tagen) @ hackenberger

Seit dem 1.1.2008 sind die Versorgungsämter aufgelöst worden. Die Aufgabe haben jetzt entsprechende städtische Stellen übernommen. Daher stammt wohl, wenn ich den Gesprächsinhalt richtig behalten habe, der Hinweis. Der Ratsuchende hatte zunächst aufgrund eines Antrages einen GdB von 20, legte Widerspruch ein, bekam dann einen GdB von 40. Zur Behinderung kann ich nichts sagen. Nun wollte er einen Änderungsantrag stellen, hat aber angst, dass durch eine strengere Prüfung u.U. eine Herabstufung geschehen könnte. Deshalb wohl der Hinweis auf eine "zu Gunsten Prüfung". Im Internet habe ich mittlerweile den Begriff "Verböserungsverbot" gefunden. Ich habe mir jetzt zusammen gereimt, dass eine zu Gunsten Prüfung eine Überprüfung auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist mit der Aussicht, dass der GdB erhöht werden kann. Sollte eine Verschlechterung aber nicht festgestellt werden, wird auf keinen Fall der GdB von 40 herabgesetzt. Allerdings ist mir dieses Procedere in diesem Zudsammenhang überhaupt nicht bekannt.
Viele grüße hajue

» Hallo "hajue"
»
» » ... von der entsprechenden Stelle
»
» wer ist diese Stelle und bei welcher Gelegenheit hat diese >>Stelle>>
» diese Aussage getätigt>>>
»
» Welcher Art ist die Behinderung>
» Gab es wenn ja wleche Verschlechterungen/ Änderungen>
»
» Ich kenne diesen Begriff in diesem Zusammenhang nicht!


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