zu Gunsten Prüfung? (Antragstellung / Widerspruch)
» Hallo,
Hallo,
»
» vielen Dank für die schnelle Antwort.
Scho`recht
»
» Es geht um einen Kollegen der einen Bescheid von 1995 hat.
» Laut dieses Bescheides hat er Aufgrund seiner Diabetes einen
» GdB von 50. Nun hat er noch einen Bandscheibenvorfall dazu.
» Also besteht in diesem Fall die Gefahr, dass das Versorgungsamt den gut
» eingestellten Diabetes herabstuft - oder>
Definitv ja. Die Diabetes wurde durch die 2. ÄnderungsVO im Juli 2010 in der Bewertung herabgesetzt. Der "normale" insulinpflichtige Diabetiker bekommt oft nur noch Einzel-GdB 40.
Ein einzelner BSV bringt u. U. noch nicht mal 10 - je nach Auswirkungen.
»
» Vielen Dank
» heido
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&Tschüß
Wolfgang