Krankheit - Einschätzung durch Chef (Allgemeines)

ferluipear, Hamburg, Friday, 28.02.2014, 12:57 (vor 4619 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hi Hans-Peter,
danke für Deine Antwort.

» » an mich ist ein Chef herangetreten. Es geht um eine schwerbehinderte
» » Kollegin, die Ausfallzeiten hat.
» Ich gehe mal davon aus, dass dies die ordentliche Beteiligung gemäß § 95(2)
» bzw. 84(2) ist. ;-)

Er hat ihr geraten, sich an mich zu wenden, das hat sie gemacht, daraufhin habe ich mit beiden gesprochen. Herangetreten ist der Chef mit dem Informationsbedarf, den er nicht hat, nicht haben kann, und der Frage, wie er damit umgehen soll.


» » Wird jetzt ein BEM-Fall.
» Bedeutet, dass sie 6 Wochen im zurückliegenden Betrachtungstzeitraum
» erkrankt war. Nun muss sie erst mal einem BEM zustimmen.

Das ist auf dem Weg.

»
» » Eigentlich ist es eine körperliche Behinderung. Jedoch ist sie auch in
» » psychologischer Behandlung, was ja nicht unbedingt was heißt. Aufgrund
» von
» » Stress.
» Hast du mir diesbezüglich gesprochen oder woher hast du das Wissen, dass
» die KT damit zusammenhängen>

Sie hat mir von Stress und den körperlichen Problemen erzählt.

»
» » Der Chef hat mich gefragt, wie er einschätzen soll, ob die Kollegin
» nicht
» » will, oder nicht kann.

» Wenn es ein richtiges BEM wird, und dies hoffe ich doch bei euerer
» Behördengröße, dann ist doch nicht er allein im Gespräch mit der Kolln.
» Außerdem soll er nicht schätzen, sondern im gespräch soll geklärt werden ob
» betriebliche Belange für die KT ausschlaggebend sind bzw. wie ihr geholfen
» werden kann.

Das ist bei körperlichen Erkrankungen möglich. Ich habe ja nicht nur den Fall. Und ich weiß, wie schwierig es teils für die Kollegen selber ist, sich zu öffnen. Auch wenn wir im BEM genau diese Chance bieten. Niemand muss sich öffnen, das ist Freiwilligkeit im BEM, aber wer sich ganz verschließt, dem kann oft nur schwer geholfen werden.

Wenn sich Mitarbeiter "erst" im BEM öffnen, was ja sehr gut ist, weil man ihnen dann helfen kann, was läuft vorher>

»
» » Überchef sagt, er hat da vollstes Vertrauen in den
» » Chef /bzw pauschal die Chefs. Das war nicht personalisiert.
» Da stellt sich doch gleich die Frage wer lt. Dienstvereinbarung die
» Gespräche führt.

Das BEM-Gespräch ist geregelt, nur sowas beginnt und endet ja nicht damit. Wie ist es mit seiner Fürsorgepflicht>
Was muss Chef tun, wenn er es nicht einschätzen kann, bevor ein BEM-Fall draus wird> Ich sehe es, Reden hilft. Nur mit Kollegin und mir/PR oder wo kann er sich noch Rat holen>

Ein bisschen hat er Angst Fehler zu machen, wobei ich eigentlich sage, niemand kann ihm anlasten, wenn er etwas tut/versucht und viel redet. Er ist nicht zum Erfolg verdammt.
Reden reden reden.

--
MfG
ferlui


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion