Krankheit - Einschätzung durch Chef (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.02.2014, 13:09 (vor 4619 Tagen) @ ferluipear

Servus ferlui,

» Das BEM-Gespräch ist geregelt, nur sowas beginnt und endet ja nicht damit.
Aus deinen Ausführungen ging leider nicht hervor wer bei dem Gespräch i.d.R. anwesend ist. Was sagt denn die DV dazu>

» Wie ist es mit seiner Fürsorgepflicht>
Die hat er immer, egal ob sbM oder nicht.
Gibt es bei euch sog. Fürsorge- oder Teilhabe richtlinien wie in den Bundesländern> Da könnte auch was geregelt sein.

» Was muss Chef tun, wenn er es nicht einschätzen kann, bevor ein BEM-Fall
» draus wird> Ich sehe es, Reden hilft. Nur mit Kollegin und mir/PR oder wo
» kann er sich noch Rat holen>
Wenn die Kolln. zustimmt wäre ggf. ein Gespräch mit dem IFD sinnvoll.
Erst IFD und Kolln und dann erst BEM-Gespräch.
Habe da nur gute Erfahrungen bzw. Rückmeldungen.

» Ein bisschen hat er Angst Fehler zu machen, wobei ich eigentlich sage,
» niemand kann ihm anlasten, wenn er etwas tut/versucht und viel redet. Er
» ist nicht zum Erfolg verdammt.
» Reden reden reden.
Schade, dass euere DV keine Schulungspflicht für die BEM-Gesprächsleiter vorsieht. Dann täte er sich leichter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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