Eingliederungsmassnahme (Allgemeines)
Hallo Sigurd,
» In unserem Krankenhaus, bereich Küche ist eine vollzeibeschäftigte
» schwerbehinderte Küchenhilfe längere Zeit Krank gewesen, und ist num im
» BEM, macht z.Z. 4 Std.
Ist dies wirklich ein BEM oder eine Wiedereingliederung nach langer Kranheit (Hamburger Modell)>
» Die betreffende Person wollte z.Z. aber nicht mehr Samstag und Sonntag
» arbeiten, kann sie das ablehnen, weil der Arbeitgeber besteht darauf, das
» sie die ganze Woche durcharbeitet, auch das Wochenende betreffend>
Ablehnen kann sie erst mal gar nichts.
Sollte sie aber aus gesundheitlichen Gründen eine Änderung im Schichtplan benötigen, dann muss sie eine Bescheinigung beibringen.
Dann ist der AG gefordert gemäß § 81 (4) einen behindertengerechten Apl anzubieten.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter