Eingliederungsmassnahme (Allgemeines)

elschwoabos, NRW, Monday, 10.03.2014, 10:39 (vor 4609 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Ist dies wirklich ein BEM oder eine Wiedereingliederung nach langer
» Kranheit (Hamburger Modell)>
»

» Sollte sie aber aus gesundheitlichen Gründen eine Änderung im
» Schichtplan benötigen, dann muss sie eine Bescheinigung beibringen.
» Dann ist der AG gefordert gemäß § 81 (4) einen behindertengerechten Apl
» anzubieten.

Und dann wiederum wäre es gut, wenn diese Bescheinigung im Rahmen eines (echten) BEM-Verfahrens auf den Tisch käme. Dann ist es schwieriger für den AG zu sagen: Nein, einen passenden Arbeitsplatz habe ich nicht.
Denn dann sind mehr Akteure beteiligt.

Hardy

--
Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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