Betriebsarzt (Allgemeines)
Hallo Gefreiter
» Einen erfolgten Hörtest, Lärm 1, hat er nicht nach den geltenden
» Richtlinien ausgeführt, an welche übergeordnete Stelle kann ich mich wenden
» >
Wende dich an deinen Betriebsrat.
Bei vorgeschriebenen Einstellungsuntersuchungen gibt es in der Regel kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Anders verhält es sich mit den nicht vorgeschriebenen Untersuchungen. Dem Betriebsrat müssen deren Ergebnisse vorgelegt werden. Auswahlkriterien bei Einstellungen erfordern zudem die Zustimmung des Betriebsrats. Wenn Blut- oder Urinuntersuchungen bei Einstellungen erfolgen, liegt hierin eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie nach § 95 Abs. 1 BetrVG vor. Der Betriebsrat sollte diese Untersuchungen ablehnen und ihre Durchführung gegebenenfalls mit Unterlassungsanträgen beim Arbeitsgericht verhindern.
» Müssen meine schwerbehinderten Kollegen mit dem Betriebsarzt
» zusammenarbeiten,
Ja, man sollte zum Betriebsarzt gehen, damit der AG seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann, muss er dich dahin schicken.
» Gespräche mit betroffenen Kollegen führt er generell außerhalb unserer
» Arbeitszeit, das kann doch auch nicht o.K sein >
Schickt der AG dich zu Betriebsarzt, ist es Arbeitszeit.
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Gruß
Jürgen