Betriebsarzt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 16.03.2014, 09:57 (vor 4603 Tagen) @ gefreiter

» Hallo liebes Forum,
Hallo gefreiter
» unser Betriebsarzt ist kein besonders arbeitnehmerfreundlicher Mensch:-(
» Er hat schon einige Kollegen herausgekegelt weil es in unserm Betrieb, 250
» Mitarbeiter, nicht möglich ist leidensgerechte Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Betriebsarzt beurteilt lediglich evtl. gesundheitliche Einschränkungen. Es ist dann bei einem unwilligen AG Aufgabe der SBV - evtl. unterstützt durch IA und dem technischen Dienst des IA, der auch in den Betrieb kommt - mit dem Instrumentarium des § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsplätze auszuarbeiten und diese Vorschläge dem AG zu unterbreiten.
Ggfs. kommt auch alternativ/zusätzlich ein Nachteilsausgleich für den AG gem. § 102 Abs. 3 SGB IX in Betracht
» Einen erfolgten Hörtest, Lärm 1, hat er nicht nach den geltenden
» Richtlinien ausgeführt, an welche übergeordnete Stelle kann ich mich wenden
» >
Dies dürfte bei einer vorgeschriebenen Untersuchung die zuständige BG interessieren, wenn der AG auf einen entsprechenden Hinweis nicht reagiert.

--
&Tschüß

Wolfgang


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