Betriebsarzt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 16.03.2014, 09:48 (vor 4603 Tagen) @ Jürgen aus Porta

» Hallo Gefreiter

Hallo Jürgen,

» Anders verhält es sich mit den nicht
» vorgeschriebenen Untersuchungen. Dem Betriebsrat müssen deren Ergebnisse
» vorgelegt werden.
Sorry, aber das ist bestenfalls mißverständlich. Die ärztliche Schweigepflicht gilt gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG auch uneingeschränkt für den Betriebsarzt - egal gegen wen.
Http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__8.html

» » Müssen meine schwerbehinderten Kollegen mit dem Betriebsarzt
» » zusammenarbeiten,
» Ja, man sollte zum Betriebsarzt gehen, damit der AG seiner Fürsorgepflicht
» nachkommen kann, muss er dich dahin schicken.
Die freie Arztwahl gilt auch für betriebsärztliche Untersuchungen. Der aufgesuchte Arzt muß aber Facharzt für Arbeitsmedizin sein.
Allerdings muß der AG ohne vorherige Zustimmung keine Kosten bezahlen, die über die Kosten des "eigenen" Betriebsarztes hinausgehen.
»

--
&Tschüß

Wolfgang


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