Antrag auf Feststellung Verschlechterung (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 16.03.2014, 22:26 (vor 4603 Tagen) @ gefreiter

Servus Gefreiter,

ich muss den beiden vorherigen Antworten zustimmen.

Einen Verschlechterungsantrag sollte man echt nur dann stellen, wenn echt eine masive Verschlechterung nachzuweisen ist. Ich persönl. z.B. GdB v. 40 versuche die 50 zu erreichen, mein Verfahren (Widerspruch) läuft noch, die Bewertungsgriterien sind strenger geworden und wenn jemand die 50 hat, ist die Gefahr sehr groß, dass nach neuer Bewertung weniger raus kommt.
Im Prinzip muss jeder selbst wissen was er tut, ich jedoch würde Deinem Kollegen von der Antragstellung abraten, bzw. ihm raten, er solle es sich genau überlegen.


MfG

Sepp


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