Antrag auf Feststellung Verschlechterung (Allgemeines)
» Servus Gefreiter,
»
» ich muss den beiden vorherigen Antworten zustimmen.
»
» Einen Verschlechterungsantrag sollte man echt nur dann stellen, wenn echt
» eine masive Verschlechterung nachzuweisen ist. Ich persönl. z.B. GdB v. 40
» versuche die 50 zu erreichen, mein Verfahren (Widerspruch) läuft noch, die
» Bewertungsgriterien sind strenger geworden und wenn jemand die 50 hat, ist
» die Gefahr sehr groß, dass nach neuer Bewertung weniger raus kommt.
» Im Prinzip muss jeder selbst wissen was er tut, ich jedoch würde Deinem
» Kollegen von der Antragstellung abraten, bzw. ihm raten, er solle es sich
» genau überlegen.
»
»
» MfG
»
» Sepp
Hallo liebes Forum und Danke für die Antworten,
ich habe dem Kollegen geraten keinen Wiederspruch gegen die vorliegende Ablehnung einzulegen und seinem GdB 50 so hinzunehmen.
Leider hat er schon einen Wiederspruch eingelegt 
Vielleicht ist es ja möglich den Wiederspruch zurückzuziehen >
Danke und Gruß
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gefreiter