Antrag auf Feststellung Verschlechterung (Allgemeines)
» Hallo albarracin,
Hallo Gefreiter
» ich bin ein wenig verwirrt 
Das merkt man gerade
» Kollege hat GdB 50 unbefristet, wegen Problemen mit Bewegungsapparat und
» hat nun einen Erhöhungsantrag gestellt, wegen Depressionen.
Wegen Depression wird nicht "befristet" erhöht. Bei Depression gibt es ebenfalls keine Heilungsbewährung.
» Wenn eine befristete Erhöhung anerkannt wird, bleiben dann bei einer neuen
» Überprüfung die alten unbefristeten GdB 50 unangetastet >
Wird wegen Depression erhöht, ist der neue, erhöhte GdB ebenfalls insgesamt unbefristet
» Ich habe aus den Kommentaren herausgelesen, das dann u.U alle Leiden neu
» auf den Prüfstand kommen >
Das kann so sein bei einem Erhöhungsantrag. IdR überprüft aber das versorgungsamt nur, ob es für eine der bereits anerkannten Behinderungen eine neue Bewertungsgrundlage gibt. Gibt es keine neue Bewertungsgrundlage, werden die alten Einzel-GdB meistens nicht mehr vertieft überprüft.
» Danke und Gruß
Bitte &Tschüß
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&Tschüß
Wolfgang