Antrag auf Feststellung Verschlechterung (Allgemeines)

elschwoabos, NRW, Monday, 17.03.2014, 14:43 (vor 4602 Tagen) @ gefreiter

» Hallo albarracin,
» ich bin ein wenig verwirrt ;-)
» Kollege hat GdB 50 unbefristet, wegen Problemen mit Bewegungsapparat und
» hat nun einen Erhöhungsantrag gestellt, wegen Depressionen.
» Wenn eine befristete Erhöhung anerkannt wird, bleiben dann bei einer neuen
» Überprüfung die alten unbefristeten GdB 50 unangetastet >
» Ich habe aus den Kommentaren herausgelesen, das dann u.U alle Leiden neu
» auf den Prüfstand kommen >
» Danke und Gruß

Das war auch dieser Tage ein Thema meines Grundlehrgangs beim Landschaftsverband. Die zentrale Aussage:
Bei einem unbefristeten GdB besteht Bestandschutz.
Wird aber ein Änderungsantrag gestellt, entfällt der Bestandschutz und alle Leiden werden neu bewertet.
Aus diesem Grund: Siehe das bereits Geschriebene.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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