Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)

Noricus, Bayern, Monday, 12.05.2014, 12:20 (vor 3650 Tagen)

Verehrte Leserschaft,

folgender Fall:

Bewerbung bei einer Behörde, wobei die Schwerbehinderung angegeben worden ist. Es erfolgte aber keine Einladung zum Vorstellungsgespräch (§ 82, 2 SGB IX). Auch der Schwerbehindertenvertreter scheint die Bewerbung nicht zu Gesicht bekommen zu haben (§ 81 I 4 SGB IX).

Die Bewerbung mag zwar in Bezug auf die Qualifikationen nicht zu 100 % erfolgversprechend sein, ist aber auch nicht völlig abwegig. Es fehlen lediglich „erwünschte“ Merkmale, nicht die Kernqualifikation.

Wie sollte man vorgehen>

Erst noch einmal nachfragen und auf die Rechtslage hinweisen>

Sehe ich das richtig, daß vor einer Diskriminierungsklage auf Schadenersatz eine Schadenersatzforderung an die Behörde zu stellen ist> Also die Fristen dann 2 Monate (Forderung) + 3 Monate (Klage)>

Müßte der Bewerber im Falle einer Klage ganz normal das Kostenrisiko tragen>

Mit ratlosen Grüßen

Noricus


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