Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)

Noricus, Bayern, Tuesday, 13.05.2014, 10:24 (vor 3648 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Hans-Peter,

erst einmal vielen Dank für die blitzschnelle Antwort.

Das A-Z hat mich nicht recht weitergebracht. Der Sachverhalt bzw. die Verstöße sind m.E. recht klar, nur die Vorgehensweise nicht.

Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann (!!!).

Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen. Dann kann man ja entscheiden, was erstrebenswert ist, Vorstellungsgespräch oder Ärger mit einer Klage.

Grüße

Noricus


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