Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)
» Hallo Hans-Peter,
erst einmal vielen Dank für die blitzschnelle Antwort.
Das A-Z hat mich nicht recht weitergebracht. Der Sachverhalt bzw. die Verstöße sind m.E. recht klar, nur die Vorgehensweise nicht.
Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann (!!!).
Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen. Dann kann man ja entscheiden, was erstrebenswert ist, Vorstellungsgespräch oder Ärger mit einer Klage.
Grüße
Noricus