Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)
Hallo Noricus,
Ich hatte auch die AGG-Urteile erwähnt.
Z.B dieses hier würde zu deiner Frage passen.
http://www.schwbv.de/urteile/214.html
» Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die
» Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann
» (!!!).
Das ist ein klares Indiz, wie in dem Urteil beschrieben.
» Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei
» Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
» Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen.
Super, dies ist genau der richtige Weg.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter