Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.05.2014, 13:40 (vor 3648 Tagen) @ Noricus

Hallo Noricus,

Ich hatte auch die AGG-Urteile erwähnt.
Z.B dieses hier würde zu deiner Frage passen.
http://www.schwbv.de/urteile/214.html

» Daß der SchwBV die Bewerbung nicht gesehen hat, hat er mir gesagt; die
» Personalstelle würde eine Vorauswahl vornehmen, und die bekäme er dann
» (!!!).
Das ist ein klares Indiz, wie in dem Urteil beschrieben.

» Meine Frage hat sich insbesondere auf § 15 IV AGG gerichtet: Sind das zwei
» Vorgänge, Forderung von Schadenersatz und Klage>
» Ich werde meine Gewerkschaft mal wegen einer Rechtsberatung ansprechen.
Super, dies ist genau der richtige Weg.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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