Vorgehen bei Diskriminierungsklage? (AGG)
Hallo Noricus,
hast du im Forum und unter A-Z und unter Urteile die AGG-Beiträge gelesen>
» Auch der Schwerbehindertenvertreter scheint die Bewerbung nicht zu
» Gesicht bekommen zu haben (§ 81 I 4 SGB IX).
Woher ist dir dies bekannt>
» Die Bewerbung mag zwar in Bezug auf die Qualifikationen nicht zu 100 %
» erfolgversprechend sein, ist aber auch nicht völlig abwegig. Es fehlen
» lediglich erwünschte Merkmale, nicht die Kernqualifikation.
Wenn die Eignung nicht offensichtlich fehlt besteht ev. ein Verstoß gegen den § 82 SGB IX in Verbindung mit § 1 und 7 AGG.
» Wie sollte man vorgehen>
» Erst noch einmal nachfragen und auf die Rechtslage hinweisen>
Kommt darauf an, was du willst.
Chance auf Apl oder Entschädigung.
» Sehe ich das richtig, daß vor einer Diskriminierungsklage auf Schadenersatz
» eine Schadenersatzforderung an die Behörde zu stellen ist> Also die Fristen
» dann 2 Monate (Forderung) + 3 Monate (Klage)>
Bist du Mitglied in der Gewerkschaft - dann gehe dahin und lass dich beraten.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter