Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig (Wahlen)
Hallo Hans-Peter Semmler.
1. Den Beitrag habe ich zu spät gelesen. Habe alles nach geholt.
2. Beim BMVG gib es einen Tarifvertrag TVUMBw zum Abbau der Beschäftige. Wenn eine betroffene Person ( Auflösung Standort, Wegfall Dienstposten) nicht wo anders untergebracht werden kann, besteht als letzte Möglichkeit die Freistellung vom Dienst eben die Härtefallregelung. Diese Person muß gewisse Vorgaben haben z.B. mindestens 55 Jahre und 20 Jahre beim BMVG beschäftig sein und eben betroffen sein.
3. Ja 50 GdB
Die Frage ist: Da die Person freigestellt sind von ihrem Dienst aber weiterhin ein teil ihrer Bezüge bekommen und die (unwahrscheinlich) Möglichkeit besteht aus der Härtefallregelung zurück zukommen, ob sie somit auch wählen können>
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Gruß
Thomas