Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig (Wahlen)

bauschloss, Wilhelmshaven, Tuesday, 13.05.2014, 09:22 (vor 4544 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,
genau das ist die Sache. Wir hatten gerade ein Jahrestreffen der ÖSBV und da kam diese Frage wieder mal hoch. Sie haben kein Wahlrecht aber einige sind da andere Meinung. Auch eine BSBV und HSBV haben teilweise unterschiedliche Begründungen. Es wird bei einem nicht Wahlrecht erstmals bleiben bis einer klagt. Aber trotzdem vielen Dank.

--
Gruß
Thomas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion