Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig (Wahlen)
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aus der Härtefallregelung zurück zu kommen, ob sie somit auch wählen können>
Hallo Thomas,
hier dürfte es sich um eine Art "Ruhensregelung" mit der Möglichkeit einer "Reaktivierung" handeln. Da wäre zu klären, ob da überhaupt noch Dienststellenzugehörigkeit besteht oder ob diese dauerhaft wie bei ATZ-Freistellung beendet ist. Ich vermute, dass sich bei der PR-Wahl genau die gleiche Frage nach dem akt. Wahlrecht stellt.
Frag doch einfach mal bei Deiner Bezirks-SBV oder der Haupt-SBV nach,
die sollten das evtl. schon geklärt haben und wissen wg. Vergleichsfälle.