Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.05.2014, 09:27 (vor 4544 Tagen) @ bauschloss

Hallo Bauscloss,

» genau das ist die Sache. Wir hatten gerade ein Jahrestreffen der ÖSBV und
» da kam diese Frage wieder mal hoch. Sie haben kein Wahlrecht aber einige
» sind da andere Meinung. Auch eine BSBV und HSBV haben teilweise
» unterschiedliche Begründungen. Es wird bei einem nicht Wahlrecht erstmals
» bleiben bis einer klagt.
Es bestünde ja noch die Möglichkeit, dass ein Wahlvorstand die Wahlberechtigung beschliesst und dann jemand Einspruch gegen die Wählerliste erhebt und dies dann juristisch klären lässt.
Somit hätten alle BW-Einheiten eine Rechtssicherheit wie mit den Koll. zu verfahren ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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