Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung (Allgemeines)

zicko, Bayern, Friday, 23.05.2014, 08:47 (vor 4535 Tagen) @ Sander

Guten Morgen Sander,

vielleicht sollten sich die "petzenden Kollegen" evtl. mal Gedanken darüber machen, wer alles einen Anspruch auf die Benützung von bspw. öffentlichen Behindertentoiletten hat(und dies wäre dann sicherlich auch anwendbar für "private" Behindertentoiletten):
Schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen,sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischem Blasen-/Darmleiden.
In jedem Fall bekommen den Zentralschlüssel für öffentliche Toiletten behinderte Menschen mit
- GdB von mindestens 70, oder
- Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Fazit:
Nicht jedem Benützer solcher Toiletten sieht man evtl. seine Berechtigung dazu gleich an.

Quelle: einfach mal im Internet googeln "Wer darf eine Behindertentoilette benützen".

Schöne Grüße
zicko


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