Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 23.05.2014, 09:08 (vor 4535 Tagen) @ zicko

Hallo,

Zicko, Du musst hier unterscheiden, zwischen dem wer darf sie nutzen und wer hat das Recht der kostenfeien Nutzung. Benutzt werden dürfen sie von allen. Es gibt hier KEIN ausschließliches Nutzungsrecht für Schwerbehinderte.


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