Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Allgemeines)
Danke, Hans-Peter!
Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich." irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link hingewiesen wird.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der Wiedereingliederung zuzustimmen>! Ich bin bei solchen Sachen immer sehr misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen stolpern könnten.