Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Allgemeines)
Hallo Troxi,
» Die Krankenkasse hat ja längstzugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich.
Hier stellt sich, unabhängig vom rechtlichen Status, die Frage warum er sich sperrt.
Unwissenheit> Schlechte Erfahrung>
Normalerweise hat der AG was davon.
Der Koll. arbeitet (wenn auch eingeschränkt) und der AG muss nichts dafür zahlen, denn der Koll. bleibt ja weiter im Krankengeld.
Ein weiterer Aspekt wäre hier BEM.
Ich gehe davon aus, dass der Koll. ein Aspirant dafür wäre.
Im Rahmen des BEM fällt es dem AG schwer gegen eine Eingliederung zu argumentieren.
Da dies nicht nur schwerbehinderte Menschen betrifft sollte schleunigst der BR aktiv werden und (falls nicht vorhanden) eine BV zum BEM abschließen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter