Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Allgemeines)
Hallo Troxi,
» Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der
» Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der
» Maßnahme erforderlich." irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst
» zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht
» wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link
» hingewiesen wird.
» Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der
» Wiedereingliederung zuzustimmen>! Ich bin bei solchen Sachen immer sehr
» misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen
» stolpern könnten.
Ich denke, dass hilft dir auch noch weiter:
http://www.schwbv.de/urteile/66.html
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter