Urlaubsabgeltung (Allgemeines)
Hallo,
wenn es sich um eine schwerbehinderte Kollegin handeln sollte, die 5 Tage Nachteilsausgleich nach SGB IX beachten.
--
Gruß
Wolfgang
Hallo,
wenn es sich um eine schwerbehinderte Kollegin handeln sollte, die 5 Tage Nachteilsausgleich nach SGB IX beachten.
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Gruß
Wolfgang
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