Urlaubsabgeltung (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 08.07.2014, 15:32 (vor 4489 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

wenn es sich um eine schwerbehinderte Kollegin handeln sollte, die 5 Tage Nachteilsausgleich nach SGB IX beachten.

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Gruß
Wolfgang


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