Urlaubsabgeltung (Allgemeines)
» Hallo,
Hallo Heinrich,
leider liegst Du gleich doppelt falsch.
»
» das ist alles NICHT das Thema der SBV! Es ist ein Thema des BR. Da wir SBV
» nicht wollen, dass der BR sich in unsere Themen einbringt, sollten wir
» umgekehrt dieses auch beachten und uns NICHT in Themen des BR einmischen.
Urlaubsabgeltung gem. § 7 Abs. 4 BUrlG ist kein "Thema" des BR, da es sich um einen individualrechtlichen Anspruch des AN handelt, der vom AN persönlich geltend gemacht werden muß.
Die Beratung über mögliche individualrechtliche Ansprüche und deren Durchsetzungsmöglichkeiten ist aber durch § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ausdrücklich als SBV-Aufgabe miterfasst. Sofern sich die SBV hier qualifiziert fühlt, kann sie beraten. Sollte die SBV sich in einem Thema nicht "fit" fühlen, sollte sie zumindest den sb AN an Stellen verweisen können, die dem AN weiterhelfen können - im beschriebenen Fall z. B. an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder einen Fachanwalt. Auch dieser "Mut zur Lücke" mit entsprechender Verweisung ist Beratung im gesetzlichen Sinn.
Gem. § 95 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB IX kann die SBV auch die Angelegenheit mit dem AG verhandeln, wenn dies der betroffene AN wünscht und die SBV dies übernehmen kann/will.
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang