Urlaubsabgeltung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.07.2014, 19:06 (vor 4488 Tagen) @ Heinrich

» Hallo Wolfgang,

Sorry Heinrich,
aber Deine Erklärungen sind überwiegend nicht zutreffend.
»
» Ja, es ist ein Induvidualanspruch betreffend Geltungmachung. Doch gibt es
» Probleme, dann idt der BR gem. § 87 1 BetrVG im Boot.
Falls Du § 87 Abs. 1 BetrVG meinst, liegst Du komplett schief. Diese Vorschrift regelt ausschließlich kollektivrechtliche Mitbestimmungstatbestände und nicht die Durchsetzung individualrechtlicher Ansprüche.
Auch bei allen nach § 87 Abs. 1 BetrVG betrieblich geregelten Tatbeständen ist die individualrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen grundsätzlich erst mal Sache des einzelnen AN
»
» Weiter ist es auch die Aufgabe des BR ggf hier aufzuklären.
»
» Denn das ergibt sich aus:
» BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben
»
Man kann den § 80 BetrVG so weit auslegen, daß wird aber in der mir bekannten Fachkommentierung zT kritisch gesehen.

» Es ist hier bei dieser Grundsatzfrage TV und/oder Bundesurlaubsgesetz NICHT
» eine/KEINE Aufgabe der SBV gem § 95 SGB IX. Denn es ist hier keine
» Sonderregelung für Schwerbehinderte. Diese gibt es NUR beim Zusatzurlaub
» gem SGB IX. Doch das war hier nicht Thema. Also § 95 SGB IX bezieht sich
» nur auf besondere Regelungen für Schwerbehinderte.
Die sind hier aber automatisch gegeben, denn bei einem sb AN kann man den Zusatzurlaub nicht einfach "abtrennen", wenn es um Urlaubsabgeltung geht. Das gehört automatisch zum Thema dazu.
»
» Ja auch, wenn sich eine SBV fit fühlt, kann sie wie jeder andere auch zu
» sonstigen Dingen Auskunft geben. Aber immer unter Beachtung, dass es NICHT
» zu ihren gesetzl. Aufgaben gehört.
Auch da kann ich Dir nicht folgen. Aus § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgt ein umfangreicher Beratungs- und Betreuungsaufwand, der in Satz 2 nur beispielhaft ( "insbesondere" ) und nicht abschließend konkretisiert wird.
Es ist ausreichend, wenn es beim Sachverhalt auch um spezielle behinderungsbedingte Probleme geht. Es ist nicht notwendig, daß es ausschließlich um behinderungsbedingte Probleme geht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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