§ 84 Abs 1. Beteilung SBV (BEM)

Makapru, Monday, 11.08.2014, 22:57 (vor 3555 Tagen)

Hallo,

es geht wieder einmal um die Fragestellung der SBV bei BEM.

für mich geht aus dem § 84 Abs. 1 nicht hervor, dass die SBV nur für Menschen mit Behinderung zuständig ist. Ganz im Gegenteil, für mich heisst es, dass die SBV laut Abs. 1 für jeden zuständig ist, der ein gesundheitliches Problem hat (von Behinderung bedroht). Leider gibt es auch zur Zeit eine Diskussion in unserem Unternehmen.

Im Absatz 2 steht nun wieder, dass die SBV nur für Schwerbehinderte zuständig ist.

Vielleicht hat jemand von Euch einen Tipp für mich und kann etwas Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank

Gruß
Makapru


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