§ 84 Abs 1. Beteilung SBV (BEM)

Makapru, Tuesday, 12.08.2014, 10:25 (vor 3554 Tagen) @ williniesky

Guten Morgen,

danke für Deine Antwort.

Mein eigentliches Problem ist sicher nicht so rüber gekommen.

Es geht um die Menschen die nocb nicht schwerbehindert sind, d.h. von Behinderung bedroht. dies ist für mich der Abs. 1, sehe ich das richtig?

M.E. ist das auch auf BEM übertragbar, d.h. die SBV betreut alle Langzeitkranken, die noch keinen SB Status haben. Mein Unternehmen sagt nein! Die SBV ist grundsätzlich nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig,

VG
Makapru


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion