Briefwahl/Bereitstellen des kompletten Wählerverzeichnisses. (Wahlen)
> Guten Tag zusammen,
Im vorliegenden Fall weigert sich der kommunale Träger einer gemeinsamen Einrichtung, dies zu tun und verweist auf den Datenschutz.
> Gruß
> Fugur
Hallo Fugur,
wie soll denn der Wahlvorstand bei einer Briefwahl die entsprechenden Unterlagen an die Wähler versenden?
Schau mal in § 3 und § 11 der Wahlordnung.
Der Wahlvorstand sollte den AG mal vorsichtig aber bestimmt darauf hinweisen, das er sich eventuell der Wahlbehinderung schuldig macht.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."