Briefwahl/Bereitstellen des kompletten Wählerverzeichnisses. (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Friday, 22.08.2014, 16:07 (vor 4443 Tagen) @ Fugur

> Guten Tag zusammen,
Im vorliegenden Fall weigert sich der kommunale Träger einer gemeinsamen Einrichtung, dies zu tun und verweist auf den Datenschutz.
> Gruß
> Fugur

Hallo Fugur,
wie soll denn der Wahlvorstand bei einer Briefwahl die entsprechenden Unterlagen an die Wähler versenden?
Schau mal in § 3 und § 11 der Wahlordnung.

Der Wahlvorstand sollte den AG mal vorsichtig aber bestimmt darauf hinweisen, das er sich eventuell der Wahlbehinderung schuldig macht.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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