Briefwahl/Bereitstellen des kompletten Wählerverzeichnisses. (Wahlen)

Fugur, Bremen, Friday, 22.08.2014, 17:03 (vor 4443 Tagen) @ Hotte

Grüß dich Hotte,
ja die Argumentation denke ich ist klar. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die SBV, genau wie der Personalrat, nicht Dritter im Sinne des Datenschutzgesetzes ist, dieser bei dem WV nicht greift. Hierzu gab es im Nov 13. schon mal einen Dialog mit Bernhard. Mir stellt sich die Frage, ob ich bei weiterer Verweigerungshaltung der Kommune einen Anwalt einschalten und eine Einstweilige Verfügung erwirken sollte. Aber mit ein bisschen goodwill sollte das doch zu vermeiden sein.
Gruß
Fugur


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion