Briefwahl/Bereitstellen des kompletten Wählerverzeichnisses. (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 26.08.2014, 20:12 (vor 4439 Tagen) @ Fugur

Hallo zusammen,

zu Thema "Datenschutz" und Adressen siehe unter
www.integrationsaemter.de/Allgemeines/289c/index.html

Bekanntgabe der Anschriften der Wahlberechtigten
Darf der Arbeitgeber die Anschriften der Wahlberechtigten bekannt geben?

... "Anders sieht es jedoch aus, wenn es um die Vorbereitung einer Briefwahl geht. § 11 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO gibt dem Wahlvorstand auf, die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten zu übersenden. Auch § 11 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO spricht alternativ von Übersendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten. Somit ist auch ein Postversand an die Privatanschriften der Wahlberechtigten möglich. Es bestehen daher aus rechtlicher Sicht keine Bedenken dagegen, dass der Arbeitgeber dem Wahlvorstand die Privatanschriften der Wahlberechtigten zum Zwecke des Versands der Wahlunterlagen übermittelt."


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