Freie Arztwahl, Arztgeheimnis (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.08.2014, 14:54 (vor 3537 Tagen) @ Ola

Hallo,

abgesehen davon, daß Betriebsärzte gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__8.html
Sofern der AG vom Betriebsarzt Angaben zu Empfehlungen verlangt, die den privaten Bereich der AN betreffen, sehe ich das von der ärztlichen Schweigepflicht erfasst.
gilt auch bei Betriebsärzten die freie Arztwahl, wenn kein Vertrauensverhältnis besteht:
http://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Grundlagen-Forschung/Arbeitsmedizin/Wahlmoeglichkeit-Betriebsarzt.html

Im Übrigen stellt sich mir die Frage, warum derartige Verfahren nicht in einer Integrationsvereinbarung geregelt wurden bzw. nicht zumindest ein BEM durchgeführt wird und warum anscheinend nach wie vor IA bzw. IFD nicht hinzugezogen wurden.

Einer Kündigung ohne Integrationsverfahren oder zumindest BEM und ohne frühzeitige Beteiligung des IA kann ein schwerbehinderter AN eigentlich recht gelassen entgegensehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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