Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt (Kündigung)
Hallo Wolfgang,
eine außerordentliche Kündigung ist aber eben keine Fristlose, denn hier gibt es im Gegensatz zur Fristlosen ja zu beachtende Kündigungsfristen.
Außerordentliche Kündigungen sind daher in vielen, keineswegs aber in allen Fällen zugleich auch fristlose Kündigungen. Eine außerordentliche, dabei aber nicht fristlose Kündigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einen Mitarbeiter kündigt, der aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Vorschriften unkündbar ist; bei einer solchen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung ist die ("hypothetische") Kündigungsfrist einzuhalten, die der Arbeitgeber einhalten müßte, wenn keine Unkündbarkeit gegeben wäre. Man spricht in solchen Fällen von einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html
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mfg Monica