Fragen des AG an den Amtsarzt/ Betriebsarzt (Kündigung)

Monica99, Friday, 29.08.2014, 08:59 (vor 3536 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

eine außerordentliche Kündigung ist aber eben keine Fristlose, denn hier gibt es im Gegensatz zur Fristlosen ja zu beachtende Kündigungsfristen.

Außer­or­dent­li­che Kündi­gun­gen sind da­her in vie­len, kei­nes­wegs aber in al­len Fällen zu­gleich auch frist­lo­se Kündi­gun­gen. Ei­ne außer­or­dent­li­che, da­bei aber nicht frist­lo­se Kündi­gung liegt zum Bei­spiel dann vor, wenn der Ar­beit­ge­ber aus be­trieb­li­chen Gründen ei­nen Mit­ar­bei­ter kündigt, der auf­grund ta­rif­li­cher oder ge­setz­li­cher Vor­schrif­ten unkünd­bar ist; bei ei­ner sol­chen außer­or­dent­li­chen be­triebs­be­ding­ten Kündi­gung ist die ("hy­po­the­ti­sche") Kündi­gungs­frist ein­zu­hal­ten, die der Ar­beit­ge­ber ein­hal­ten müßte, wenn kei­ne Unkünd­bar­keit ge­ge­ben wäre. Man spricht in sol­chen Fällen von ei­ner außer­or­dent­li­chen Kündi­gung mit Aus­lauf­frist.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

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mfg Monica


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