Freie Arztwahl, Arztgeheimnis (Kündigung)

Monica99, Friday, 29.08.2014, 15:31 (vor 3536 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

stimmt, war da irgendwie auf fristlos gekommen.


Doch auch eine außerordentliche mit sozialer Auslauffrist bei wegen Krankheit eines Schwerbehinderten ist außerordentlich schwierig, denn hier kann man den § 81 SGB IX voll ausspielen.zulässtderer leidensgerechert Arbeitsplatz und ggf weniger Stunden. Der § 81 SGB IX verlangt vom AG ja sehr viel betreffend Zumutbarkeit für den AG.

Hier muss man dann nur darauf achten, dass es möglichst außer Zeit keine weiteren Vertragsänderungen gibt. Es besteht hier für den Schwerbehinderten ja einen gesetzlichen Teilzeitanspruch, ggf auch nur vorübergehend bis die Gesundheit Vollzeit wieder zulässt

--
mfg Monica


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