Vorstellungsgespräch im öffentl. Dienst (Allgemeines)

traute, Monday, 28.11.2005, 19:08 (vor 6731 Tagen) @ Konni

konni,

du solltest dich mit der SBV des betriebes in verbindung setzten, um herauszufinden, was der grund war, warum sie bei dem vorstellungsgespräch nicht dabei gewesen. das kann verschiedene gründe haben. ich zb kann auch nicht immer an gesprächen teilnehmen, da häufig termine der personalverwaltung nicht abgesprochen werden.

wenn sich herausstellt, dass du das ausschreibungsprofil erfüllt hast und nicht eingestellt wurdest, dann erst kannst du eine schadenersatzklage anstreben. voraussetzung ist immer die erfüllung des ausschreibungsprofiles. sollte jemand mit besserer qualifikation (was natürlich auch der fall sein kann) vorgezogen worden sein, wäre das eine diskriminierung.

Achte bitte genau auf den inhalt eines absageschreibens. es muß dort nämlich genau begründet sein, warum nicht DU eingestellt wurdest. nur darauf kannst du eine schadenersatzklage aufbauen.

ich warte immer noch darauf, dass ein/e bewerberIn diesen weg geht. das dürfte nämlich spannend werden vor gericht. leider scheuen die meisten diesen weg. richter haben aber schon positiv entschieden.

überigens, der PR vertritt im abwesenheitsfall der SBV die rechte der betroffenen. zumindest sollte er das!!!


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