Vorstellungsgespräch im öffentl. Dienst (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 29.11.2005, 16:41 (vor 6730 Tagen) @ Sozialportal

Hallo Jürgen,

dass die vorliegende Schwerbehinderung/Gleichstellung dem AG bekannt sien muss, ging aus unsern Beiträgen hervor. Weiter, wenn erst im Verlauf des Bewerbungsgespräches der AG Kenntnis von einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung bekommt. muss er den bewerber fragen ob er die Hinzuziehung der SchwbV wünscht und ggf. bis zu diesem Zeitpunkt vertagen, sonst riskiert er all die beschriebenen Probleme.


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