Vorstellungsgespräch im öffentl. Dienst (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
dass die vorliegende Schwerbehinderung/Gleichstellung dem AG bekannt sien muss, ging aus unsern Beiträgen hervor. Weiter, wenn erst im Verlauf des Bewerbungsgespräches der AG Kenntnis von einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung bekommt. muss er den bewerber fragen ob er die Hinzuziehung der SchwbV wünscht und ggf. bis zu diesem Zeitpunkt vertagen, sonst riskiert er all die beschriebenen Probleme.