Wahlberechtigung in einer selbstständigen Dienststelle nach BersVG §6.3 (Wahlen)

Jimmy13, Sunday, 31.08.2014, 17:49 (vor 4434 Tagen)

Liebe Forummitglieder,
es geht hier um die Wahlberechtigung in der o.a.Dienststelle.Diese genannte Dienststelle hat einen eigenen Personalrat,ihr steht natürlich auch eine eigende Schwerbehindertenvertretung zu.Die Schwerbehinderten in der Diensstelle möchten aber keine eigende Vertrauensperson wählen und sich von der Vertrauensperson in dem anderen abgesetzten Teil der Dienststelle vertreten lassen.Also die Vertrauensperson wäre dann für 3 Personalräte zuständig (erst genannte Dienststelle,anderer Teil der Dienststelle und Gesamtpersonalrat).Die Frage ist jetzt:
Können die Schwerbehinderten (die auf eine eigende Vertrauensperson verzichten) in der erst genannten Dienststelle,die Vertrauensperson in der anderen Dienststelle mitwählen ? Besteht hier ein Wahlrecht ?...oder werden sie nur von der Vertrauensperson in der anderen Dienststelle, in allen Gremien vertreten.


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