Wahlberechtigung in einer selbstständigen Dienststelle nach BersVG §6.3 (Wahlen)

Jimmy13, Sunday, 31.08.2014, 18:42 (vor 4434 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

beide genannten Dienststellen haben mehr als 5 Wahlberechtigte Schwerbehinderte.Es handelt sich hier um eine Dienstelle aus dem Bundeswehrbereich.Beide Dienststellen sind im eigentlichen Sinne ja nur eine Dienststelle.Aber weil die beiden Teile mehr als 60 Km auseinander liegen,hat sich der eine Teil der Dienststelle verselbstständigt nach BersVG 6.3.Leider möchten die Schwerbehinderten in der abgesetzten Dienststelle keine eigende Vertrauensperson wählen.Deine Antwort würde ja bedeuten,das die Schwerbehinderten in der abgesetzten Dienststelle nicht von der Vertrauensperson aus der Dienststelle " Mutterhaus" vertreten werden dürfen und somit die Bezirksvertrauensperson zuständig wäre, was in der Praxis (Personalratssitzungen)schwierig werden dürfte.Die nächste Frage bei dieser schwierigen Konstellation wäre,wer besetzt den Schwerbehindertenposten im Gesamtpersonalrat?


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