Mitabstimmung in PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
ich habe folgenden Gesetzestext (jetzt auch nochmal gegoggelt ):
"(2) Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend."
Schöne Grüße
zicko