Mitabstimmung in PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 12.09.2014, 12:15 (vor 3533 Tagen) @ zicko

Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass ich nur dann mitabstimmen darf, wenn der Schwerbehinderte entweder Azubi (und jünger als 27 Jahre) bzw. minderjähriger Beschäftigter ist?

Nein, die geschilderte Ansicht ist falsch.
Die Aussage "...dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend." bezieht sich nur auf den ersten Halbsatz "Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte".

Dein Stimmrecht (falls du dem BayPVG unterliegst) besteht bei allen TOP, bei denen es um schwerbehinderte Menschen geht.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion