Mitabstimmung in PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

zicko, Bayern, Friday, 12.09.2014, 12:16 (vor 3533 Tagen) @ zicko

Hallo,

bin durch folgenden Kommentar schlauer geworden:

Der Personalrat kann wie bisher mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende durch einstimmigen Beschluss übertragen. Hinsichtlich der Einstimmigkeit wird darauf hingewiesen, dass bei Angelegenheiten, die überwiegend schwerbehinderte Beschäftigte oder Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 BayPVG einzeln oder als Gruppe betreffen, auch der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Stimmrecht zusteht (vgl. Art. 40 Abs. 2 BayPVG).

Schöne Grüße
zicko


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