Umbau (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 02.12.2005, 08:48 (vor 6727 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

der AG ist verpflichte die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen geltenden Regelung zum Arbeitsschutz einzuhalten. Er hat ferner Arbeitsplätze so einzurichten, dass AN keine vermeidbare gesundheitliche Nachteile erleiden. Hier ist u.a. der FASI gefordert.

Der BR und auch die SchwbV haben hier Rechte und auch Pflichten dafür Sorge zutragen, dass dieses entsprechend geschieht. Auch der Schwerbehinderte hat hier Rechte. Für das Thema Schwerbehinderte/SchwbV/SGB IX sind hier die §§ 81 und 95 zu beachten/anzuwenden.

Sofern hier behindertenbedingte Mehrkosten entstehen/entstehen können, kann der AG hier Mittel aus der Ausgleichsabgabe (Integrationsamt) oder ggf. sogar Mittel der Rentenversicherung (BfA) in Anspruch nehmen.

Sofern der AG nicht einlenkt, kann man das Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auch zur Unterstützung/Einwirkung mit einbeziehen.


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