Umbau (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 02.12.2005, 15:18 (vor 6727 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

1. was sagt den das Amt für Arbeitsschutz>
2. was sagt der BR>
3. verstößt der AG hier wirklich gegen Gesetze/Richtlinien (siehe auch Frage 1)oder ist es einfach von der Art der Arbeit/ des Arbeitsplatzes ein Arbeitsplatz der Rückenleiden auslösen kann>

Eine ggf. notwendige Klage vor der ArbG müßte wenn wirklich notwendigt entsprechend durch den BR veranlaßt werden. Ob hier die SchwbV vor dem ArbG tätig werden sollte und nicht der BR sollte man intern klären.
Nicht immer "muss" die SchwbV sich den "schwarzen Peter" holen.

Sofern hier behindertenbedingte Mehrkosten entstehen können, beim Umbau des Arbeitsplatz, kann es sehr wohl Mittel geben. Hier könnte nur das Verhalten des AG die Höhe ggf. beeinflussen.

Eine erneute Wiedereingliederung (Hamburger Model) ist mit den Betroffenen (AN/Arzt/AG usw.) zu besprechen. Eine Wiedereingliederung auf einem Arbeitsplatz, von welchem einen erneute Erkrankung/AU ausgelößt werden kann, wäre nicht Zielführend / Sinnvoll.


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